Urteil Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Erweiterung des Tätigkeitsspektrums von Freiberuflern (hier: Erweiterung des Dienstleistungsangebots einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei um Rechtsanwaltsdienstleistungen)
Schlagworte
Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz bei Erweiterung des Tätigkeitsspektrums von Freiberuflern (hier: Erweiterung des Dienstleistungsangebots einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei um Rechtsanwaltsdienstleistungen); Sortimentserweiterung
Leitsätze
1. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz ist grundsätzlich auf spätere Konkurrenzansiedlungen beschränkt.
2. Die Aufnahme anwaltlicher Tätigkeit einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft durch eigene Anwälte stellt eine wesentliche Änderung ihres Geschäftsbereichs dar und eröffnet grundsätzlich den Anwendungsbereich des vertragsimmanenten Konkurrenzschutzes; dies gilt nicht, sofern der beeinträchtigte Mieter mit dem Konkurrenten zuvor als Außensozietät verbunden war.
(Leitsätze der Redaktion)
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