Urteil Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bezogen auf den Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung


Schlagworte

Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bezogen auf den Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung

Leitsatz

Der vertragsgemäße Zustand einer Mietsache richtet sich grundsätzlich nach dem Zustand der Mietsache bei Vertragsschluß sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben. Verändert sich der Zustand der Mietsache wesentlich in der Zeit zwischen Besichtigung der Mietsache und Vertragsschluß und weist der Vermieter bei Vertragsschluß den Mieter nicht darauf hin, ist aber als vertragsgemäßer Zustand derjenige geschuldet, der zum Besichtigungstermin vorhanden war (Austausch einer hochwertigen gegen eine einfache Einbauküche).

(Leitsatz der Redaktion)

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