Urteil Vertragsausfertigungsgebühr
Schlagworte
Vertragsausfertigungsgebühr; preisgebundener Altbauwohnraum; Formularmäßige Mietvertragsausfertigungsgebühr unwirksam; Bearbeitungsgebühr; Mietvertragsabschluss; Pauschale; Formularmietvertrag; Verwaltungskosten
Leitsatz
Der Mieter hat gem. § 812 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung einer an den Vermieter geleisteten Vertragsausfertigungsgebühr, weil die Vereinbarung einer solchen Gebühr gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 iVm. § 3 Abs. 2 Satz 1 WoVermittG verstößt und daher gem. § 134 BGB nichtig ist.
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