Urteil Vertragsabschluß durch Schlüsselübergabe
Schlagworte
Vertragsabschluß durch Schlüsselübergabe; Mietvertrag; Vertragschluß, konkludenter; Schlüsselübergabe; Duldungsvollmacht; Anscheinsvollmacht
Leitsatz
1. Zur Frage, wann ein Mietvertrag nach den Grundsätzen der sogenannten Duldungs- bzw. Anscheinsvollmacht anzunehmen ist.
2. Aus der Aushändigung eines Schlüssels durch den Hauswart an Mietinteresserenten kann nicht auf den Abschluß eines Mietvertrages geschlossen werden.
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