Urteil Vertragliches Besichtigungsrecht (Umfang)


Schlagworte

Vertragliches Besichtigungsrecht (Umfang); Mietverhältnis, Beendigung; Wohnungsbesichtigung, Voranmeldung; Mietinteressenten

Leitsatz

Auch wenn der Mieter berufstätig ist,hat er dem Vermieter bei gekündigtem Mietverhältnis zweimal wöchentlich vormittags die Besichtigung der Wohnung mit Mietinteressenten und Handwerkern nach 24stündiger Voranmeldung zu gewähren. Dieser Anspruch des Vermieters kann im Wege des einstweiligen Verfahrens durchgesetzt werden.

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