Urteil Vertraglicher Unterlassungsanspruch nach Insolvenz
Schlagworte
Vertraglicher Unterlassungsanspruch nach Insolvenz
Leitsätze
a) Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch, der nicht dinglich abgesichert und inhaltlich nicht auf eine Aussonderung gerichtet ist, bindet den Konkursverwalter nicht, wenn der zugrunde liegende Vertrag nicht die Konkursmasse verpflichtet.
b) Schuldrechtliche Verträge wirken grundsätzlich nur nach Maßgabe der §§ 17 bis 28 KO gegen die Konkursmasse.
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