Urteil Vertraglicher Ausschluß von Mietminderungsansprüchen wegen Flächenabweichung


Schlagworte

Vertraglicher Ausschluß von Mietminderungsansprüchen wegen Flächenabweichung; Instandsetzungskosten keine Nebenkosten; Schadensersatz nur bei eindeutiger Ablehnungsandrohung

Leitsätze

1. Der Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB a. F. setzt eine eindeutige Ablehnungsandrohung voraus; die Androhung eines Schadensersatzanspruchs reicht dafür nicht aus.

2. Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören nicht Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten.

3. Im Gewerberaummietrecht können Minderungsansprüche wegen eines Flächenmangels durch Formularvereinbarung der Parteien, wonach die nachträgliche Feststellung einer von der im Vertrag enthaltenen abweichenden Größe keine Partei berechtige, eine Änderung der Miete zu verlangen, vollständig ausgeschlossen werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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