Urteil Vertraglicher Ausschluß des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung<br />* Leitsatz
Schlagworte
Vertraglicher Ausschluß des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung
* Leitsatz
Leitsatz
Ein im voraus vertraglich vereinbarter Ausschluß der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist.
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