Urteil Vertragliche Verknüpfung von Abberufung und Auflösung des Verwaltervertrags


Schlagworte

Vertragliche Verknüpfung von Abberufung und Auflösung des Verwaltervertrags

Leitsätze

1. Durch die in einem Verwaltervertrag enthaltene Klausel, dass bei einer vorzeitigen Abberufung des Verwalters der Verwaltungsvertrag automatisch endet, haben die Parteien vereinbart, dass die wirksame Abberufung des Verwalters eine auflösende Bedingung i.S.v. § 158 Abs. 2 BGB des Verwaltervertrages darstellt.

2. Ist bei einer derartigen Verknüpfung der Abberufungsbeschluss bestandskräftig, kann der Verwalter sich in Prozessen aufgrund vertraglicher Ansprüche nicht auf die Ungültigkeit der Abberufung berufen.

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