Urteil Vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung bis 10 %; Wohnflächenunterschreitung
Leitsatz
Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115).
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