Urteil Vertraglich hinausgeschobener Verjährungsbeginn für Entschädigungsansprüche des Mieters
Schlagworte
Vertraglich hinausgeschobener Verjährungsbeginn für Entschädigungsansprüche des Mieters
Leitsätze
1. Ansprüche des Mieters aus einer Modernisierungsvereinbarung verjähren in sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
2. Kann der Mieter nach dem Vertrag die Leistung erst vier Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen, beginnt die Verjährungsfrist erst nach vier Monaten zu laufen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat