Urteil Vertrag über Gaslieferung mit Mieter und nicht mit Eigentümer
Schlagworte
Vertrag über Gaslieferung mit Mieter und nicht mit Eigentümer
Leitsätze
1. Durch den Gasverbrauch in einer Mietwohnung wird der Mieter Vertragspartner des Gasversorgers und nicht der Eigentümer.
2. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer zunächst den Namen seines Mieters lediglich gegen ein besonderes Entgelt benennen wollte.
(Leitsätze der Redaktion)
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