Urteil Vertrag über Entrümpelung der Mietwohnung als widerrufliches Haustürgeschäft
Schlagworte
Vertrag über Entrümpelung der Mietwohnung als widerrufliches Haustürgeschäft
Leitsatz
Erscheinen Mitarbeiter des Vermieters ohne vorherige Ankündigung oder Terminvereinbarung in der Wohnung, um mit dem Mieter eine Vereinbarung über die kostenpflichtige Entrümpelung der Wohnung abzuschließen und sogleich umzusetzen, so handelt es sich bei der Vereinbarung um ein „Haustürgeschäft“ im Sinne des § 312 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. und der Mieter kann seine Zustimmungserklärung mangels Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 355 Abs. 4 Satz 3 BGB a. F. bis zum Ablauf der in Art. 229 § 32 Abs. 3 EGBGB geregelten Übergangsfrist widerrufen. (Abgrenzung LG Berlin - 65 S 26/04 -, Urteil vom 8. Juni 2004, Rn. 12, zitiert nach juris)
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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