Urteil Verteidigungsmaßnahme
Schlagworte
Verteidigungsmaßnahme; Observierung von Regimegegnern; Enteignung zu Verteidigungszwecken
Leitsatz
Die Enteignung durch das Ministerium für Staatssicherheit zur Observierung von Regimegegnern ist als Verteidigungsmaßnahme anzusehen, weil der Begriff der "Verteidigungszwecke" weit verstanden worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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