Urteil Verstoß gegen Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Verwerfung der Berufung durch Beschluß trotz Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Darlegungslast hinsichtlich des Umfangs eines Mietmangels
Schlagworte
Verstoß gegen Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Verwerfung der Berufung durch Beschluß trotz Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Darlegungslast hinsichtlich des Umfangs eines Mietmangels
Leitsatz
Weist das zweitinstanzliche Gericht die Berufung durch Beschluß trotz Abweichung von der Rechtsprechung des BGH zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Umfangs eines zur Minderung berechtigenden Mangels zurück, so verletzt es den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz.
(Leitsatz der Redaktion)
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