Urteil Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bordell im Kerngebiet
Schlagworte
Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bordell im Kerngebiet; Laufhaus; Straßenstrich; „Trading-Down-Effekt”; Niveauabsenkung eines Gebietes
Leitsatz
Ein im Kerngebiet grundsätzlich zulässiges Bordell kann im Einzelfall bei entsprechender Größe und bereits vorhandener Belastung durch Rotlicht-Milieu gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.
(Leitsatz der Redaktion)
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