Urteil Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bordell im Kerngebiet


Schlagworte

Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bordell im Kerngebiet; Laufhaus; Straßenstrich; „Trading-Down-Effekt”; Niveauabsenkung eines Gebietes

Leitsatz

Ein im Kerngebiet grundsätzlich zulässiges Bordell kann im Einzelfall bei entsprechender Größe und bereits vorhandener Belastung durch Rotlicht-Milieu gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.

(Leitsatz der Redaktion)

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