Urteil Verstoß gegen das Begründungserfordernis bei Räumungsklage


Schlagworte

Verstoß gegen das Begründungserfordernis bei Räumungsklage

Leitsatz

Die gegen eine Räumungsverurteilung gerichtete Berufung ist wegen Verstoßes gegen das Begründungserfordernis des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn sie bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nur einen von mehreren voneinander unabhängigen und selbständig tragenden Verurteilungsgründen angreift.

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