Urteil Versteckter Schuldbeitritt als überraschende Klausel
Schlagworte
Versteckter Schuldbeitritt als überraschende Klausel; Bierlieferungsvertrag
Leitsatz
Bei Unterzeichnung einer als "Miet- bzw. Pachteintrittsvereinbarung" überschriebenen Erklärung braucht der unterzeichnende Vermieter ohne besonderen Hinweis nicht damit zu rechnen, daß der Text die Erklärung enthält, der Unterzeichnende verpflichte sich - bei Nichteintritt des Vertragspartners oder eines von diesem benannten Dritten in das derzeit bestehende Mietverhältnis -, die von dem Vertragspartner in das Mietobjekt eingebrachte Gaststätteneinrichtung zu übernehmen und den Darlehnssaldo des bisherigen Mieters bei dem Vertragspartner auszugleichen, denn es handelt sich um eine überraschende Klausel im Sinne des § 3 AGBG (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1988, 687; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 370). (Leitsatz des Einsenders)
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