Urteil Verstärkung der Steigeleitung als Modernisierung
Schlagworte
Verstärkung der Steigeleitung als Modernisierung
Leitsatz
Die Verstärkung der elektrischen Steigeleitung ist auch dann eine Modernisierung, wenn vorher der Mieter alle elektrischen Haushaltsgeräte betreiben konnte, da nicht auf die einzelne Wohnung, sondern auf das gesamte Haus abzustellen ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat