Urteil Verspätete Rückgabe der Mietsache
Schlagworte
Verspätete Rückgabe der Mietsache
Leitsätze
1. Hat der Vermieter dem Mieter nur einen nach Ende der Mietzeit liegenden Termin für die Übergabe der Wohnung angeboten, liegt kein Vorenthalten der Mietsache vor.
2. Hat der Vermieter den vom Mieter angebotenen Termin zur Rückgabe der Mietsache - gleichgültig aus welchen Gründen - nicht wahrgenommen, gerät er in Annahmeverzug.
(Leitsätze der Redaktion)
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