Urteil Verspätete Festsetzung der gekürzten Bemessungsgrundlage nach dem Entschädigungsgesetz, verspätete Auszahlung des Abschlags, Säumniszuschlag als Druckmittel zur Durchsetzung der Rückzahlung der Hauptentschädigung
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Verspätete Festsetzung der gekürzten Bemessungsgrundlage nach dem Entschädigungsgesetz, verspätete Auszahlung des Abschlags, Säumniszuschlag als Druckmittel zur Durchsetzung der Rückzahlung der Hauptentschädigung
Leitsatz
Schadensersatz wegen langen Zuwartens der Behörde mit Festsetzung der gekürzten Bemessungsgrundlage nach dem Entschädigungsgesetz und wegen verspäteter Auszahlung des Abschlags kann, wenn überhaupt, nur im Rahmen einer Amtshaftungsklage vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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