Urteil Verspätete Duldung von Instandsetzungsarbeiten durch Mieter
Schlagworte
Verspätete Duldung von Instandsetzungsarbeiten durch Mieter
Leitsätze
1. Instandsetzungsarbeiten sind dem Mieter zwar rechtzeitig anzukündigen; er hat aber keinen Anspruch auf Mitteilung einer Bauleitplanung oder darauf, dass die Arbeiten nur wochentags ab 17 Uhr oder an Wochenenden ausgeführt werden.
2. Kommt es deswegen zu einer Korrespondenz und zur Duldungsklage, hat der Mieter nach Erledigung der Hauptsache (Zutrittsgewährung) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
(Leitsätze der Redaktion)
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