Urteil Verspätete Rückgabe der Mietsache


Schlagworte

Verspätete Rückgabe der Mietsache; Vermieterpflichten; Rückgabe der Mietsache; Nutzungsentschädigung; Besichtigungspflicht; Schönheitsreparaturen; Dübellöcher

Leitsatz

Es gehört nicht zu den Pflichten des Vermieters, die Mieträume vor Beendigung des Mietverhältnisses zu besichtigen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.

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