Urteil Versorgungssperre nach beendetem Wohnungsmietverhältnis


Schlagworte

Versorgungssperre nach beendetem Wohnungsmietverhältnis

Leitsatz

Der Vermieter muss nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses einstweilen die ungehinderte Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Heizung aufrechterhalten, wenn die dem Mieter bewilligte Räumungsfrist noch nicht abgelaufen und über Vollstreckungsschutzanträge noch nicht abschließend entschieden worden ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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