Urteil Versicherung an Eides statt
Schlagworte
Versicherung an Eides statt; Auskunftsanspruch des Mieters/Grundmiete; Mietpreisrecht/Auskunft über zulässige Miete; Versicherung an Eides statt/bezüglich Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete; Auskunft über preisrechtlich zulässige Miete/Versicherung an Eides statt
Leitsatz
Der Vermieter ist verpflichtet, die Richtigkeit einer von ihm erteilten Auskunft über die Höhe der preisrechtlich zulässigen Miete an Eides statt zu versichern (§ 259 Abs. 2 BGB), wenn er vor der Auskunftserteilung dem Mieter mehrfach widersprüchliche Angaben über die zulässige Miethöhe gemacht hat.
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