Urteil Verschulden des Sozialamts bei <br />Mietzahlung


Schlagworte

Verschulden des Sozialamts bei
Mietzahlung; Fristlose Kündigung

Leitsatz

Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 a BGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.

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