Urteil Verschulden des JobCenters an Zahlungsverzug
Schlagworte
Verschulden des JobCenters an Zahlungsverzug
Leitsätze
1. Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges hat der Wohnraummieter ein etwaiges Verschulden des JobCenters an der Einstellung der Leistungen zu vertreten.
2. Für die fristlose Kündigung reicht das Vorliegen eines wichtigen Grundes und hinsichtlich des Zahlungsverzuges ein Vertretenmüssen des Mieters aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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