Urteil Verschattung durch Bäume als Mietmangel
Schlagworte
Verschattung durch Bäume als Mietmangel; schlechte Belichtung
Leitsatz
Läßt der Vermieter Bäume auf dem Grundstück nicht beschneiden, so daß der Mieter nunmehr tagsüber im Wohnzimmer Licht einschalten muß, liegt ein Mietmangel vor.
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