Urteil Versagung einer Räumungsfrist trotz drohender Obdachlosigkeit
Schlagworte
Versagung einer Räumungsfrist trotz drohender Obdachlosigkeit
Leitsatz
Die Versagung einer Räumungsfrist kann gemäß § 721 ZPO - in Ausnahmefällen - auch dann gerechtfertigt sein, wenn dem Mieter durch die Räumungsvollstreckung die Obdachlosigkeit droht.
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