Urteil Versagte Veräußerungszustimmung bei russischen Erwerbern
Schlagworte
Versagte Veräußerungszustimmung bei russischen Erwerbern; Eigentumserwerb durch Ausländer mit Besuchsvisum
Leitsatz
Ausländischen Staatsbürgern ohne Wohnsitz in der EU, die nur ein Besuchsvisum für 90 Tage ohne Gestattung einer dauernden Erwerbstätigkeit vorweisen können, kann die Zustimmung zum Erwerb einer Eigentumswohnung versagt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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