Urteil Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung für Mitmieter nach Auszug
Schlagworte
Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung für Mitmieter nach Auszug; Mieter als Gesamtschuldner; Räumungsanspruch
Leitsatz
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner auf Räumung und Nutzungsentschädigung nach wirksamer Kündigung. Das gilt auch für den ausgezogenen Mitmieter.
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