Urteil Verpflichtung des Vermieters zur insolvenzfesten Anlage erst nach Kautionszahlung
Schlagworte
Verpflichtung des Vermieters zur insolvenzfesten Anlage erst nach Kautionszahlung; Bürgschaft auf erstes Anfordern bei Geschäftsraummietverträgen
Leitsätze
1. Auch wenn man im Wege ergänzender Vertragsauslegung den Geschäftsraumvermieter für verpflichtet ansieht, die Kaution auf einem Treuhandkonto anzulegen, gilt das erst nach Leistung (Zahlung) der Sicherheit durch den Mieter.
2. Die Vereinbarung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft auf erstes Anfordern ist wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
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