Urteil Verpflichtung des Vermieters zur insolvenzfesten Anlage erst nach Kautionszahlung


Schlagworte

Verpflichtung des Vermieters zur insolvenzfesten Anlage erst nach Kautionszahlung; Bürgschaft auf erstes Anfordern bei Geschäftsraummietverträgen

Leitsätze

1. Auch wenn man im Wege ergänzender Vertragsauslegung den Geschäftsraumvermieter für verpflichtet ansieht, die Kaution auf einem Treuhandkonto anzulegen, gilt das erst nach Leistung (Zahlung) der Sicherheit durch den Mieter.

2. Die Vereinbarung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft auf erstes Anfordern ist wirksam. (Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.