Urteil Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Mieterhöhung


Schlagworte

Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Mieterhöhung

Leitsatz

Schadensersatzansprüche gegen Testamentsvollstrecker nach § 2219 Abs. 1 BGB verjähren in 30 Jahren seit ihrer Entstehung, auch wenn ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker tätig geworden ist.

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