Urteil Verpflichtung zur Bestellung einer Bevollmächtigten bei gemeinschaftlichem Miteigentumsanteil, Abhängigkeit des Stimmrechts von der Eigentümerstellung zum Ladungszeitpunkt
Schlagworte
Verpflichtung zur Bestellung einer Bevollmächtigten bei gemeinschaftlichem Miteigentumsanteil, Abhängigkeit des Stimmrechts von der Eigentümerstellung zum Ladungszeitpunkt
Leitsatz
Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet sind und ihr Stimmrecht bis dahin ruht, ist nicht offensichtlich unwirksam oder unbeachtlich. Das Grundbuchamt kann sie im Rahmen des Vollzugs eines Antrags auf Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum nicht beanstanden. Dies gilt nicht für eine Regelung, die das Stimm- und Teilnahmerecht in der Eigentümerversammlung von der Eigentümerstellung im Zeitpunkt der Ladung abhängig macht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
