Urteil Verpfändungsvertrag
Schlagworte
Verpfändungsvertrag; Bestellung eines Pfandrechts für zukünftige Forderungen; Gläubigerverwertungsrechte
Leitsatz
§ 1 a Abs. 1 des Gesetzes über die Staatsbank Berlin in der Fassung von Art. 6 des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 ist im Wege verfassungskonformer Auslegung auf solche Fälle nicht anzuwenden, in denen durch die nachträgliche Festsetzung des 1. April 1990 als Zeitpunkt des Übergangs der auf die Deutsche Kreditbank übertragenen Forderungen der ehemaligen Staatsbank der DDR Gläubigerverwertungsrechte, die infolge Konkursbeschlags (Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens) bereits entstanden waren, rückwirkend beseitigt würden.
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