Urteil Verpfändung
Schlagworte
Verpfändung; Sparbuch; Einziehung; Forderung; Kaution
Leitsatz
Haben die Mietparteien eine Kautionsabrede durch Verpfändung eines Sparbuches getätigt, und zieht der Vermieter die Forderung ein, so erlöschen seine fälligen Ansprüche gegen den Mieter, soweit die Sicherheit reicht.
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