Urteil Vermutung für Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts
Schlagworte
Vermutung für Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts
Leitsatz
Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.
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