Urteil Vermutung für wirksames Vermieterpfandrecht, Vermieterpfandrecht an eingebrachten Sachen, für den Mieter streitende Eigentumsvermutung
Schlagworte
Vermutung für wirksames Vermieterpfandrecht, Vermieterpfandrecht an eingebrachten Sachen, für den Mieter streitende Eigentumsvermutung
Leitsatz
Dem Vermieter kommt zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute.
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