Urteil Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, Beschränkung der Vertretungsbefugnis, Verfügungsbeschränkung, treuhänderische Verwaltung


Schlagworte

Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR, Beschränkung der Vertretungsbefugnis, Verfügungsbeschränkung, treuhänderische Verwaltung

Leitsatz

Zu Abhebungen (Abverfügungen) der Novum Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Ost-Berlin durch deren österreichische Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin in Höhe von etwa 88 Mio. € von einem Konto der Gesellschaft bei einer Bank in Zürich nach der zum 1. Juni 1990 erfolgten Unterstellung des Vermögens der DDR-Parteien und der mit ihnen verbundenen juristischen Personen unter treuhänderische Verwaltung und zur Frage, ob die Ausführung der Abhebungen durch die Bank eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellte.

(Leitsatz der Redaktion)

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