Urteil Vermögenszuordnungsrecht
Schlagworte
Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen
Leitsatz
Die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz umfaßt die Verbindlichkeiten, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind (im Anschluß an das Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231).
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