Urteil Vermögenszuordnungsbescheid für aus einem ehemals volkseigenen Betrieb umgewandelte Kapitalgesellschaft


Schlagworte

Vermögenszuordnungsbescheid für aus einem ehemals volkseigenen Betrieb umgewandelte Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Eine aus einem ehemals volkseigenen Betrieb durch Umwandlung nach § 11 oder § 23 des Treuhandgesetzes oder nach der Fünften Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 12. September 1990 (GBl. DDR I S. 1466) entstandene Kapitalgesellschaft kann eine Aufhebung eines zugunsten einer anderen Kapitalgesellschaft getroffenen Vermögenszuordnungsbescheids nicht allein mit der Begründung verlangen, sie sei schon vorher als Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ins Grundbuch eingetragen worden, wenn gleichzeitig festgestellt wird, daß sie materiellrechtlich nicht Eigentümerin geworden ist.

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