Urteil Vermögenszuordnung ehemaligen Stasi-Vermögens
Schlagworte
Vermögenszuordnung ehemaligen Stasi-Vermögens; Stasi-Vermögenszuordnung
Leitsatz
Eine nach dem 1. Oktober 1989 erfolgte Zuführung ehemaligen Stasi-Vermögens zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken kommt als Grundlage der Vermögenszuordnung nur dann in Betracht, wenn die Nutzung des Vermögensgegenstands zu derartigen Zwecken am 3. Oktober 1990 auf Dauer angelegt war und das Komitee zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit keine hiervon abweichende Entscheidung zur Übertragung an Dritte getroffen hatte.
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