Urteil Vermögenszuordnung


Schlagworte

Vermögenszuordnung; Rückübertragung an kommunale Alteigentümerin; Auflassungsvormerkung für Übereignungsanspruch eines Privaten

Leitsatz

Die Rückübertragung eines Grundstücks an die kommunale Alteigentümerin wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Treuhandanstalt das Grundstück durch notariellen Kaufvertrag an einen Privaten verkauft hat und zur Sicherung des Übereignungsanspruchs eine Auflassungsvormerkung eingetragen war.

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