Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum; Buchungsfreiheit von Grundstücken; Wegegrundstück; Grabengrundstück; Gemeinde; Interessengemeinschaft; Gutsbezirk; Bodenreform; Beweisnot; Beweismaß
Leitsatz
Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, daß die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines anderen gestanden haben.
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