Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Berechtigter; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigter; Erlös; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Auskehranspruch; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg
Leitsatz
Der dem Berechtigten in § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG gewährte Anspruch auf Erlös- oder Wertauskehr ist im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen.
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