Urteil Vermögenswert
Schlagworte
Vermögenswert; Bodenreformeigentum
Leitsatz
Das Bodenreformeigentum bestand auch nach seiner Einbringung in eine LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG fort (Bestätigung der Rspr.)
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