Urteil Vermögenswert
Schlagworte
Vermögenswert; Eigentumverschaffungsanspruch; ausländisches Eigentum; Enteignungsverbot; Verfahrensdauer
Nichtamtliche Leitsätze
1. Zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten gehören keine schuldrechtlichen Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Eigentumsverschaffung.
2. Für die Enteignung von mittelbar ausländischem Eigentum bestand kein klares Enteignungsverbot.
3. Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist als solche generell nicht geeignet, die Zulassung der Revision oder eine Entscheidung nach § 133 Abs. 6 VwGO zu rechtfertigen.
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