Urteil Vermögensverlust auf andere Weise
Schlagworte
Vermögensverlust auf andere Weise; Pfändung des Vermögenswertes
Leitsatz
Die Entscheidung, dass in der Pfändung des Vermögenswertes kein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG zu sehen ist, weil die bloße Beschränkung der Verfügungsbefugnis den Berechtigten weder faktisch noch rechtlich vollständig und endgültig aus seiner Rechtsstellung verdrängt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
(Leitsatz der Redaktion)
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