Urteil Vermögensverlust auf andere Weise


Schlagworte

Vermögensverlust auf andere Weise; Pfändung des Vermögenswertes

Leitsatz

Die Entscheidung, dass in der Pfändung des Vermögenswertes kein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG zu sehen ist, weil die bloße Beschränkung der Verfügungsbefugnis den Berechtigten weder faktisch noch rechtlich vollständig und endgültig aus seiner Rechtsstellung verdrängt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

(Leitsatz der Redaktion)

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