Urteil Vermittlungsprovision
Schlagworte
Vermittlungsprovision; Vermittlungsgebühr; Auslagenerstattung; Wohnungsvermittlungsgesetz
Leitsätze
Der gewerbsmäßige, als Vertreter der Vermieterseite abschließende Hausverwalter unterfällt den Regelungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Er hat grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Mieter auf Vermittlungsprovision und auf Auslagenerstattung für den Vertragsabschluß.
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