Urteil Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
Schlagworte
Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
Leitsatz
Der auf die Dauer des Studiums abgeschlossene Mietvertrag über ein Einzelappartement in einem Studentenwohnheim stellt keine Vermietung von Wohnraum nur zum "vorübergehenden Gebrauch" im Sinne von § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vom 18.12.1974 (MHG) dar.
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